Sportschütze werden

Verehrter Besucher, wenn sie sich für den Schießsport interessieren, oder gar selbst ein Sportschütze werden möchten, sollten sie folgendes beachten.

Sachkunde                                                                                                 

Bevor sie nach dem Waffengesetz (WaffG) eine Waffenbesitzkarte (WBK) erlangen und damit eine Berechtigung eine Schusswaffe zu besitzen, sollten sie eine Sachkundeausbildung gem. §7 WaffG absolvieren.

Eine weitere Grundvoraussetzung ist ein einwandfreies Führungs-zeugnis. Dies bekommen Sie im Einwohnermeldeamt ihrer Stadt.

Der Verein                                                                                                  

Möchten sie sich für einen Verein in Ihrer Nähe entscheiden, sollten sie sich erst einmal über die Dachverbände und deren Sportordnungen informieren. In diesen Sportordnungen sind die Disziplinen nach Art der Waffe und Durchführungsanweisung gegliedert.
Nachdem sie sich für eine oder mehrere Disziplinen im Bereich Lang- und Kurzwaffen entschieden haben sollten sie sich den Verein suchen, der Ihren Disziplinen gerecht wird.

 

Die bekanntesten Dachverbände sind:

BDMP

DSB

BDS

 

Bevor Sie sich für einen Verein entscheiden, nehmen sie mit dem Ansprechpartner des Vereins Kontakt auf und verabreden sie sich zu einem Probetraining.
Haben sie sich dann für einen Verein entschieden, beginnt für sie eine gesetzlich vorgeschriebene Probezeit von 6 Monaten.
Sollten sie sich für unseren Verein entscheiden, ist dieser Probezeit noch eine Gastschützenzeit von 6 Monate vorgestellt. In dieser Zeit ist unter Beweis zu stellen, dass sie an einem regelmäßigen Trainingsbesuch interessiert sind. In dieser Zeit werden sie von einem Vereinsmitglied betreut. Nach Ablauf dieser 6 Monaten ist ein Antrag zur Aufnahme in das Vereinswesen zu stellen. Mit Aufnahme wird die gesetzlich vorgeschriebene Probezeit von 6 Monate berechnet. In dieser Zeit ist es von großer Bedeutung an ordentlichen Vereins- und Verbandswett-kämpfen teil zu nehmen, um ein Bedürfnisnachweis gem. WaffG zu erhalten.  

Waffenbesitzkarte                                                                                     

Haben Sie den Bedürfnisnachweis als auch die Waffensachkunde erlangt, können sie einen Waffenbesitzkarte (WBK) bei der zuständigen Polizeibehörde beantragen. Hierzu müssen Sie sich vorab auf ein oder zwei Waffenarten und Kaliber festlegen, da dies in der Befürwortung und dem Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis (kurz: WBK-Antrag) eingetragen werden muss. Achten sie hierbei darauf, dass sie sich für ein Kaliber entscheiden, womit sie Ihre Wunschdisziplinen durch ihre Wunschwaffe auch abdecken.

Nach Prüfung der Unterlagen durch die Behörde erteilt diese bei positiver Prüfung der Unterlagen eine waffenrechtliche Erlaubnis, d.h. eine WBK wird ausgestellt. In dieser WBK sind bereits die Waffenarten und Kaliber voreingetragen. Man kann nun damit zum Waffenhändler oder privaten Waffenbesitzer gehen und diese Waffen erwerben.

Training                                                                                                      

Nach dem Kauf Ihrer Schusswaffe besteht die Verpflichtung zum regelmäßigen Training und zur Teilnahme an ordentlichen Wettkämpfen weiter!

Nichtbeachten führt zum Verlust des Bedürfnisses und zum Einzug der Waffenbesitzkarte durch die Behörde!

Herzlich Willkommen 

auf der Seite der

SLG DORMAGEN / GREVENBROICH e. V.

 

Sport - Leistungs - Gruppe

im Bund des BDMP